Ab 01. Juli 2021 wird die Testpflicht gemäß § 13 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt und daher bis zu den Sommerferien zweimal wöchentlich weiterbestehen.
Corona-Selbsttests bis zu den Sommerferien
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Ab 01. Juli 2021 wird die Testpflicht gemäß § 13 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt und daher bis zu den Sommerferien zweimal wöchentlich weiterbestehen.